Vor dem Reha-Aufenthalt

Vor dem Reha-Aufenthalt

Wir wollen Ihre Aufnahme so reibungslos wie möglich gestalten. Erfahren Sie alles rund um den Ablauf Ihres Reha-Antrags, was Sie beachten müssen und was Sie mitbringen sollten.

Aufnahme in die Klinik Reichshof

Die MEDICLIN Klinik Reichshof ist eine Vertragsklinik der Deutschen Rentenversicherung. Darüber hinaus behandeln wir in unseren Fachkliniken für Neurologie, Pneumologie und Psychosomatik und Psychotherapie grundsätzlich alle gesetzlich und privat versicherten Patienten. Es gibt folgende verschiedene Rehabilitationsformen:

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Im Normalfall folgt die Anschlussheilbehandlung direkt auf Ihre Akutbehandlung im Krankenhaus. Ein Antrag über die jeweiligen Sozialversicherungsträger ist notwendig. Die Behandlung sollte innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Entlassung beginnen. Sie dauert bis zu dem Zeitpunkt, ab dem ambulante Heilmaßnahmen ausreichen, oder aber klar ist, dass Pflegebedarf besteht. Bei Bedarf oder medizinischer Notwendigkeit stellt der behandelnde Arzt bei Ihrem Kostenträger einen Antrag auf Verlängerung der AHB.

Die Ziele der AHB sind:

  • Wiedergewinnung verlorener Körperfunktionen und Fähigkeiten
  • Heranführung an die Belastungen des Alltags und Ihres Berufslebens
  • Rückkehr in ihr bisheriges häusliches, familiäres und berufliches Leben
Medizinisches Heilverfahren (HV)

Das medizinische Heilverfahren dient dem Erhalt Ihrer Gesundheit oder Ihrer Genesung. Dabei nutzen wir überwiegend natürliche Heilmittel. Wir können Sie ambulant oder stationär behandeln.

Die Ziele des HV sind:

  • Die Behandlung Ihrer chronischen Erkrankungsfolgen, die Ihre Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen können
  • Die Heilung oder Verbesserung gesundheitlicher Schäden, die unbehandelt zu Folgeerkrankungen führen können
  • Die Stabilisierung bisher erreichter Behandlungserfolge, damit sich Ihre Erkrankung nicht wieder verschlechtert
Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM)

Die Anschlussgesundheitsmaßnahme ist eine exklusive Maßnahme der gesetzlichen Rentenversicherung. Falls Sie aus medizinischer Sicht keinen Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung haben, können Sie über Ihre Rentenversicherung einen Antrag auf Reha stellen.

Ambulante Badekur

Die ambulante Badekur ist eine Therapieform, die sich im besonderen Maße der Vorbeugung von Erkrankungen widmet. Die Bestandteile der ambulanten Badekur sind:

  • ein auf naturheilkundlicher Gesundheitslehre aufbauendes Therapieprinzip
  • ein ganzheitliches, auf Sie und Ihre speziellen Probleme ausgerichtetes Therapiekonzept
  • Anwendung stimulierender und stabilisierender Behandlungsformen
  • Stärkung der Selbstheilungskräfte und der gesundheitlichen Eigenverantwortung

Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel drei Wochen. Eine ambulante Badekur können Sie alle drei Jahre neu beantragen. Die Krankenkassen übernehmen 85 Prozent der Kosten. Der pauschale Tageszuschuss für die Unterbringung beträgt 13 Euro.

Der Kurantrag:

Entscheidend ist, ob die Kur zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist und keine andere Behandlung Erfolg verspricht. Lassen Sie sich daher von Ihrem Hausarzt ein Attest ausstellen, das Sie zum Antrag der Kur bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kasse muss Ihren Antrag genehmigen, wenn die Maßnahme medizinisch notwendig ist. Tut die Kasse das nicht, sollten Sie Widerspruch einlegen.

Ist Ihr Kurantrag genehmigt, können Sie einen Aufnahmetermin mit uns vereinbaren. Bringen Sie bei Ihrer Anreise bitte Ihre Kurpapiere, den Kurarztschein, Ihre Medikamente sowie aktuelle medizinische Behandlungsunterlagen mit. Nach der Aufnahmeuntersuchung stellt Ihnen der Kurarzt Rezepte für die Anwendungen, die Sie in unserer Therapieabteilung erhalten, aus.

Selbstzahler

Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder Rentenversicherung unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall verrechnen wir die Leistungen direkt mit Ihnen.

Ihr Recht auf Reha

Laut § 4 Sozialgesetzbuch I hat jeder, der in der Sozialversicherung versichert ist, ein Recht auf notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Verbesserung und zur Wiederherstellung seiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Seit der Gesundheitsreform von 2007 ist die Rehabilitation eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Der ursprüngliche Begriff „Kur“ ist in diesem Zusammenhang nicht mehr gebräuchlich.

Sie kommen für eine Rehabilitation in Frage, wenn:

  • Sie rehabilitationsbedürftig sind
  • Sie körperlich in der Lage sind, die Therapiebausteine durchzuführen (Rehabilitationsfähigkeit)
  • die Ziele Ihrer Rehabilitation in einem realistischen Zeitraum erreichbar sind

Sie können alle vier Jahre einen Reha-Antrag stellen. Ist es aus medizinischer Sicht dringend, kann der Kostenträger eine erneute Reha auch vor Ablauf der vier Jahre bewilligen.

So beantragen Sie Ihre Reha

  1. Klären Sie mit Ihrem Arzt, welche Rehabilitationsform für Sie in Frage kommt. Im Krankenhaus unterstützt Sie Ihr behandelnder Arzt beim Reha-Antrag. Ansonsten kann Ihnen auch Ihr Hausarzt helfen.
  2. Das Reha-Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Kostenträger. Mögliche Kostenträger sind die Deutsche Rentenversicherung (DRV) für Erwerbstätige oder die Krankenkasse für nicht berufstätige Erwachsene und Rentner.
    Ihr Arzt muss bestätigen, dass sie rehabilitationsbedürftig und -fähig sind. Legen Sie den Arztbericht dem Reha-Antrag bei.
    Bei der Wahl einer geeigneten Rehaklinik haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht. Dabei haben Sie freie Wahl, so lange die Klinik zertifiziert ist. Bei einer Anschlussheilbehandlung sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 100 km um Ihren Wohnort liegen.
  3. Anschließend reichen Sie den Antrag bei Ihrem Kostenträger ein. Nach spätestens drei Wochen bekommen Sie eine Rückmeldung.
  4. Sobald Ihre Reha bewilligt ist, erhalten Sie einen Reha-Bescheid. Anschließend können wir einen Aufnahmetermin mit Ihnen besprechen.

Sollte der Kostenträger Ihren Antrag ablehnen, können sie dem Bescheid innerhalb eines Monats widersprechen. Wir empfehlen Ihnen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. In vielen Fällen genehmigt der Kostenträger den Antrag nach einem Widerspruch doch noch.

Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Die passende Rehaklinik selbst aussuchen: Unser Film leitet Sie Schritt für Schritt durch die Beantragung der Reha in Ihrer Wunschklinik.

Wer übernimmt die Kosten einer Reha?

Im Regelfall tragen die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen die Kosten einer Reha. Dazu zählt nicht die Aufnahme von Begleitpersonen. Sofern die Mitaufnahme von Begleitpersonen medizinisch notwendig ist, können Sie dies zusätzlich beantragen. Je nach vereinbartem Leistungsumfang übernehmen auch private Krankenversicherungen die Kosten. Welcher Kostenträger die Aufwendungen übernimmt, hängt von den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und den Zielen Ihrer Rehabilitation ab. Falls Sie Probleme oder Fragen bei der Klärung Ihrer Kostenübernahme haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Die Kostenträger erheben eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag. Ob und wie lange Sie sich beteiligen müssen, hängt von der Art und Dauer der Leistungen, Ihrem Kostenträger sowie anderen bereits geleisteten Zuzahlungen desselben Kalenderjahres ab:

  • Anschlussheilbehandlung: maximal 28 Tage Eigenbeteiligung im Jahr
  • Medizinische Heilverfahren: maximal 42 Tage Eigenbeteiligung im Jahr
  • Anschlussgesundheitsmaßnahme: maximal 14 Tage Eigenbeteiligung im Jahr

Sie müssen keine Zuzahlung erbringen:

  • bei teilstationären Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherung
  • wenn Sie Übergangsgeld beziehen
  • wenn Sie nicht volljährig sind
  • wenn Sie über den integrierten Versorgungsvertrag der AOK zu uns kommen
  • wenn Sie einen gültigen Befreiungsausweis besitzen und die Krankenkasse der Kostenträger ist

Weitere Fragen zur Kostenübernahme besprechen die Mitarbeiter unserer Patientenaufnahme mit Ihnen.

Mehr Komfort in unserer Klinik mit MEDICLIN KOMFORT PLUS

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MEDICLIN KOMFORT PLUS – das steht für ein deutliches Plus an Komfort für Ihren Aufenthalt in unserer Klinik. MEDICLIN KOMFORT PLUS verbindet moderne Medizin und Therapie mit Wohlfühlatmosphäre. Gönnen Sie sich mehr Komfort, mehr Service und verbinden Sie so Ihren Klinikaufenthalt mit einer Vielzahl von Annehmlichkeiten, die Sie von Ihrer Erkrankung ablenken.

Mehr erfahren

Was muss ich von zu Hause mitbringen?

Diese Liste gibt Ihnen Anregungen, was Sie von zu Hause einpacken sollten:

  • Dinge des persönlichen Bedarfs wie Fön, Wecker oder Radio
  • Sport- und Badebekleidung
  • Turnschuhe für den Innen- und Außenbereich (für innen ausschließlich mit weißer Sohle)
  • Badetücher für das Schwimmbad
  • Bademantel
  • Hilfsmittel (Rollstuhl, Rollator, etc.)

Falls Sie dauerhaft Medikamente einnehmen müssen, bringen Sie diese bitte in ausreichender Menge mit.

Weitere Informationen zum Download

Wie Sie uns kontaktieren können

Sylvia Wenigenrath

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Patientenaufnahme

Marcel Klein

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Chantal Hellhammer

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