Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
Wir wollen Ihre Aufnahme so reibungslos wie möglich gestalten. Erfahren Sie alles rund um den Ablauf Ihres Reha-Antrags, was Sie beachten müssen und was Sie mitbringen sollten.
Die MEDICLIN Klinik Reichshof ist eine Vertragsklinik der Deutschen Rentenversicherung. Darüber hinaus behandeln wir in unseren Fachkliniken für Neurologie, Pneumologie und Psychosomatik und Psychotherapie grundsätzlich alle gesetzlich und privat versicherten Patienten. Es gibt folgende verschiedene Rehabilitationsformen:
Im Normalfall folgt die Anschlussheilbehandlung direkt auf Ihre Akutbehandlung im Krankenhaus. Ein Antrag über die jeweiligen Sozialversicherungsträger ist notwendig. Die Behandlung sollte innerhalb von zwei Wochen nach Ihrer Entlassung beginnen. Sie dauert bis zu dem Zeitpunkt, ab dem ambulante Heilmaßnahmen ausreichen, oder aber klar ist, dass Pflegebedarf besteht. Bei Bedarf oder medizinischer Notwendigkeit stellt der behandelnde Arzt bei Ihrem Kostenträger einen Antrag auf Verlängerung der AHB.
Die Ziele der AHB sind:
Das medizinische Heilverfahren dient dem Erhalt Ihrer Gesundheit oder Ihrer Genesung. Dabei nutzen wir überwiegend natürliche Heilmittel. Wir können Sie ambulant oder stationär behandeln.
Die Ziele des HV sind:
Die Anschlussgesundheitsmaßnahme ist eine exklusive Maßnahme der gesetzlichen Rentenversicherung. Falls Sie aus medizinischer Sicht keinen Anspruch auf eine Anschlussheilbehandlung haben, können Sie über Ihre Rentenversicherung einen Antrag auf Reha stellen.
Die ambulante Badekur ist eine Therapieform, die sich im besonderen Maße der Vorbeugung von Erkrankungen widmet. Die Bestandteile der ambulanten Badekur sind:
Die Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel drei Wochen. Eine ambulante Badekur können Sie alle drei Jahre neu beantragen. Die Krankenkassen übernehmen 85 Prozent der Kosten. Der pauschale Tageszuschuss für die Unterbringung beträgt 13 Euro.
Der Kurantrag:
Entscheidend ist, ob die Kur zur Heilung oder Linderung einer Krankheit nachweislich notwendig ist und keine andere Behandlung Erfolg verspricht. Lassen Sie sich daher von Ihrem Hausarzt ein Attest ausstellen, das Sie zum Antrag der Kur bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kasse muss Ihren Antrag genehmigen, wenn die Maßnahme medizinisch notwendig ist. Tut die Kasse das nicht, sollten Sie Widerspruch einlegen.
Ist Ihr Kurantrag genehmigt, können Sie einen Aufnahmetermin mit uns vereinbaren. Bringen Sie bei Ihrer Anreise bitte Ihre Kurpapiere, den Kurarztschein, Ihre Medikamente sowie aktuelle medizinische Behandlungsunterlagen mit. Nach der Aufnahmeuntersuchung stellt Ihnen der Kurarzt Rezepte für die Anwendungen, die Sie in unserer Therapieabteilung erhalten, aus.
Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder Rentenversicherung unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall verrechnen wir die Leistungen direkt mit Ihnen.
Laut § 4 Sozialgesetzbuch I hat jeder, der in der Sozialversicherung versichert ist, ein Recht auf notwendige Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Verbesserung und zur Wiederherstellung seiner Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.
Seit der Gesundheitsreform von 2007 ist die Rehabilitation eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Der ursprüngliche Begriff „Kur“ ist in diesem Zusammenhang nicht mehr gebräuchlich.
Sie kommen für eine Rehabilitation in Frage, wenn:
Sie können alle vier Jahre einen Reha-Antrag stellen. Ist es aus medizinischer Sicht dringend, kann der Kostenträger eine erneute Reha auch vor Ablauf der vier Jahre bewilligen.
Sollte der Kostenträger Ihren Antrag ablehnen, können sie dem Bescheid innerhalb eines Monats widersprechen. Wir empfehlen Ihnen, von diesem Recht Gebrauch zu machen. In vielen Fällen genehmigt der Kostenträger den Antrag nach einem Widerspruch doch noch.
Im Regelfall tragen die gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherungen die Kosten einer Reha. Dazu zählt nicht die Aufnahme von Begleitpersonen. Sofern die Mitaufnahme von Begleitpersonen medizinisch notwendig ist, können Sie dies zusätzlich beantragen. Je nach vereinbartem Leistungsumfang übernehmen auch private Krankenversicherungen die Kosten. Welcher Kostenträger die Aufwendungen übernimmt, hängt von den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und den Zielen Ihrer Rehabilitation ab. Falls Sie Probleme oder Fragen bei der Klärung Ihrer Kostenübernahme haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Die Kostenträger erheben eine Eigenbeteiligung von 10 Euro pro Tag. Ob und wie lange Sie sich beteiligen müssen, hängt von der Art und Dauer der Leistungen, Ihrem Kostenträger sowie anderen bereits geleisteten Zuzahlungen desselben Kalenderjahres ab:
Sie müssen keine Zuzahlung erbringen:
Weitere Fragen zur Kostenübernahme besprechen die Mitarbeiter unserer Patientenaufnahme mit Ihnen.
Diese Liste gibt Ihnen Anregungen, was Sie von zu Hause einpacken sollten:
Falls Sie dauerhaft Medikamente einnehmen müssen, bringen Sie diese bitte in ausreichender Menge mit.